Am 11. August 1919 wurde die am 31. Juli des gleichen Jahres vom Reichstag verabschiedete Verfassung der sogenannten Weimarer Republik vom sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert unterzeichnet. Drei Tage später trat sie in Kraft. Viele Artikel sind der Paulskirchenverfassung von 1849 entnommen und fanden nach der Niederschlagung des Faschismus auch wieder Eingang in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Diesen Traditionsstrang sollten alle aufrechten deutschen Demokraten nicht aus dem Blick verlieren. Er kann Kraft und Mut spenden, gerade in unseren Zeiten.
Als Nationalfeiertag wurde der 11. August ab 1921 begangen. Er war aber nicht im gesamten Reich ein gesetzlicher Feiertag. Das Foto zeigt die letzte Verfassungsfeier am 11. August 1932 vor dem Reichstag in Berlin. Das Bild ist vom Bundesarchiv (Bild 102-13744 / CC-BY-SA).