Jetzt muss ich doch noch einen Eintrag an diesem Tag machen, weil mich die Nachrichten berühren. Nach den traurigen Ereignissen in Tröglitz, wo übrigens eines der zahlreichen Außenlager des KZ Buchenwald betrieben wurde, geschieht dieser Tage etwas anderes Bemerkenswertes. In Lüneburg begann gestern der wahrscheinlich letzte Auschwitz-Prozess der Geschichte. Die Anklage legt dem 93-jährigen Oskar Gröning Beihilfe zum Mord in mehr als 300.000 Fällen zur Last.
Ich bin nun ganz und gar kein Jurist und kann daher die rechtliche Relevanz nicht beurteilen. Einerseits denke ich schon, was man einen 93-Jährigen vor Gericht stellen soll. Wie soll man den denn bestrafen? Was soll er aus diesem Prozess noch lernen? Andererseits kann man einen Täter auch nicht ungeschoren davonkommen lassen. Aber interessanter – und noch trauriger – ist doch, dass es 70 Jahre brauchte, um zu einer Rechtsauffassung zu gelangen, die es ermöglichte, Oskar Gröning vor Gericht zu stellen. Seine zweijährige Dienstzeit in Auschwitz ist schon länger kein Geheimnis.
Bekannt wurde Gröning als Buchhalter von Auschwitz. 1921 in Nienburg geboren trat er mit zwölf Jahren in die Hitlerjugend ein. Nach der Schule beginnt er eine Ausbildung bei der Sparkasse. Mit 18 wird er Mitglied der Waffen-SS und wird mit 21 als SS-Rottenführer für eine „kriegswichtige“ Aufgabe abkommandiert. Er ist zuständig für die „Häftlingsgeldverwaltung“ im Vernichtungslager Auschwitz. Er hat wohl niemals selbst direkt einen Menschen getötet. Aber er war nicht nur stummer Zeuge von Verbrechen, sondern hat mir seiner Tätigkeit dieses verbrecherische System am Leben erhalten. Gröning selbst betont, dass er um Versetzung gebeten habe. Tatsächlich war er das letzte Kriegsjahr nicht im KZ tätig, sondern an der Front eingesetzt. Gestern nun sagte er vor dem Gericht in Lüneburg (zitiert nach Der Tagesspiegel, 22.04.2015 und spiegel.de, 21.04.2015):
Es steht außer Frage, dass ich mich durch meine Tätigkeit moralisch mitschuldig gemacht habe. Zu dieser moralischen Mitschuld bekenne ich mich mit Reue und Demut vor den Opfern. […] Ich bitte um Vergebung. Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden.
Oskar Gröning ist damit zu einer bedeutenden historischen Persönlichkeit geworden, deren Bedeutung nicht nur in den Zahlen begründet ist, die dem Buchhalter von Auschwitz selbst so sehr liegen, nämlich der wahrscheinlich letzte NS-Verbrecher zu sein, dem der Prozess gemacht wird. Von ihm stammt, meines Wissens, das erste Schuldeingeständnis eines solchen Täters, verbunden mit einer verbalen Verneigung vor den Opfern. Auch das hat also 70 Jahre gedauert. Aber es ist doch noch geschehen.
Die Öffentlichkeit hat Oskar Gröning selbst gesucht. Denn dem Gelaber der Auschwitz-Leugner wollte er, der Mittäter, der allen Verbrechen in Auschwitz mindestens beiwohnte, ein Zeugnis entgegenstellen.
Während ich mich über die Biographie Grönings informiere, kommen mir natürlich auch andere Gedanken. Wer bin ich, über diesen Menschen zu urteilen? Wer 1933 gerade einmal 12 Jahre alt ist, kann doch kaum für seine Taten verantwortlich gemacht werden. Mit 21 einen „kriegswichtigen“ Auftrag zu erhalten; das ist doch auch eine berufliche Chance, die man nutzen muss. Natürlich bleibt jede Frage, wie ich mich selbst verhalten hätte, eine rein hypothetische.
Aber dann fällt mir die Weiße Rose ein. Sophie Scholl war genau einen Monat und einen Tag älter als Oskar Gröning. Sie hat einen anderen Weg gewählt.
Links
tagesspiegel.de/themen/reportage/
spiegel.de/spiegel/print/
spiegel.de/panorama/justiz/