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Angela Merkels „Wir schaffen das!“

Am 31. August 2015 sprach Angela Merkel die mittlerweile wohl berühmtesten drei Worte ihrer Kanzlerschaft: „Wir schaffen das!“ Es ist fast ein Jahr vergangen seit der Sommerpressekonferenz und in der sich neigenden Woche wiederholte sie diesen Satz. Aber in der Zeit zwischen der ersten und der letzten Konferenz verging keine Woche, ach, kein Tag, da nicht dieser Satz der Bundeskanzlerin vorgehalten wurde, als wären diese drei Worte nicht ein Ausdruck von Optimismus, sondern ein dolchstoßender Verrat am deutschen Volke.

Was wollen die Kritiker denn stattdessen von der Kanzlerin hören? – „Wir schaffen das nicht; die Deutschen werden nun ganz schnell untergehen.“ – Welch ein Kleingeist kann sich überhaupt dieses Kurzsatzes wegen echauffieren?

Mir geht es hier nicht um eine Regierungs-Apologie. Über jeden einzelnen Schritt kann man streiten. Der Neun-Punkte-Plan ist sicherlich diskussionswürdig, mindestens was den Einsatz der Bundeswehr angeht.

Auch möchte ich nicht das Leid der bei Anschlägen Verwundeten, Getöteten und deren Angehöriger banalisieren. Aber einige Tote ändern nicht grundlegend das Schicksal eines 80-Millionen-Landes. Das wäre auch schlimm, wenn es sich so verhielte. Was machten wir dann mit Unfalltoten, Mordopfern, Todkranken?

Nach einem Anschlag (oder nach einer zugegebenermaßen Häufig von Anschlägen bzw. Amokläufen) muss natürlich geschaut werden, was im Einzelnen diese Tat ausgelöst oder begünstigt hat. Aber wie vor Gericht gilt da die Einzelfallprüfung und nicht ein schnelles Pauschalurteil.

Nach einem Familiendrama wie dem sogenannten erweiterten Suizid, der sich ja leider auch immer wieder ereignet, Sagen wir doch auch nicht, die Familie berge als Modell des Zusammenlebens ein zu großes Risiko, das Familienrecht müsse auf den Prüfstand, eventuell gehöre die Institution der Ehe generell abgeschafft. Nein! Wir schauen genau, was passiert ist, und schaffen präventive Angebote. Denn bei Taten, die den eigenen Tod implizieren, würde eine Strafrechtsverschärfung nicht besonders abschreckend wirken. Außerdem leben wir in einer arbeitsteiligen Gesellschaft, d.h. nach einer Phase der Betroffenheit, Trauer und Anteilnahme überlasse ich den entsprechenden Fachleuten das Feld. Ich muss keinem Cyber-Lynchmob angehören.

Allerdings gefällt sich auch die Presse im Schüren einer gewissen ängstlichen Stimmung, die Merkels Worte als eine Mischung aus Leichtfertigkeit, Naivität oder gar Hohn aufnehmen lässt. In jedem zweiten Radio-Interview wird der eine oder andere Grundrechtsartikel bemüht. Da lobe ich mir die ruhige Art der Kanzlerin, die besonnen agiert und nicht gleich jedes Gesetz infrage stellt.

Das Grundgesetz ist nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Verbrechen verfasst worden. So nüchtern kalt das klingen mag, ein paar Amokläufe oder auch Terroranschläge können an den Prinzipien nichts ändern.

Und der einzelne Bürger kann gegen weiteren Terror in unserem Lande vor allem eins machen: selber keinen Anschlag verüben.

Internationaler Tag gegen Homophobie

Seit 2005 wird am 17. Mai der International Day Against Homophobia oder kurz IDAHO begangen. Als Datum wurde der Tag gewählt, an dem 1990 die Weltgesundheitsorganistion WHO Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen hat und somit nicht mehr als eine Krankheit ansieht. Zum Namen dieses mittlerweile in über 120 Ländern begangenen Tages kamen 2009 die Transphobie und in diesem Jahr Biphobie dazu, sodass wir heute erstmalig den International Day Against Homophobia, Transphobia and Biphobia feiern können.

Während sich in den meisten Staaten der EU das Leben für homosexuelle Menschen immer mehr normalisiert, gibt es immer noch über 70 Länder, in denen Homosexualität strafbar ist. Und die Akzeptanz, dass es mehr zwischen Himmel und Erde gibt als den männlichen Mann und die weibliche Frau mit allen klischeehaften Zuschreibungen, muss sich auch in unseren aufgeklärten Regionen verbreiten.

In Deutschland hat das heutige Datum noch einen besonderen Reiz: die Schreibweise 17.5. gleicht dem Paragraphen 175 im Strafgesetzbuch, der von 1871 bis 1994 in unterschiedlicher Härte homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte. Einen Homosexuellen nannte man umgangssprachlich auch einen 175er und der 17.5. den Feiertag der Schwulen.

Den 17.5.2002 nutzte der Deutsche Bundestag für eine wichtige Geste. Mit einer Ergänzung zum Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege wurden Verurteilungen auf Grundlage des § 175 StGB aus der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. Kritiker sehen das als nicht ausreichend an; schließlich blieb in der Bundesrepublik Deutschland der nationalsozialistische Wortlaut des Paragraphen bis 1969 [sic!] bestehen. Es gebe also noch deutlich mehr Unrechtsurteile für nichtig zu erklären.

Link
dayagainsthomophobia.org